Was beutige P.L.A.T.

Die heutige Situation

Seit 1. Juni 2004 haben die italienischen Handwerksunternehmen das Recht, für eine Periode von maximal 90 Arbeitstagen pro Jahr, in der Schweiz tätig zu sein, ohne dass sie dafür eine Genehmigung benötigen. Das gleiche Recht haben auch schweizerische Betriebe gegenüber Italien und anderen EU-Ländern.

Die im Juni 2004 in Kraft getretene 2. Phase der bilateralen Vereinbarungen zwischen der EU und der CH bietet die Gelegenheit, alle Möglichkeiten vollumfänglich auszunutzen, um einen positiven Beitrag an den Aufschwung und an die Entwicklung von Handwerksproduktion und Dienstleistung der lombardischen Grenzprovinzen und der Unternehmen im Kanton Tessin zu leisten.

Italien ist der erste Export-Absatzmarkt des Kanton Tessin, wobei ganze 2/3 des tessiner Import aus Italien stammen. Was Italien ins Tessin exportiert, entspricht 1/4 seines Gesamtexporthandels in der ganzen Schweiz. Eine weitere bedeutungsvolle Angabe ist das Gewicht der Schweiz für die gesamte Europäische Union: Dienstleistungen eingeschlossen, stellt die Schweiz den 2. kommerziellen Partner der UE dar, nach den USA und vor China.

Das erhebliche Gewicht des Kanton Tessin und der Schweiz für unsere Wirtschaft steht in krassem Gegensatz zur ungenügenden Benutzung der in dieser Zeit eingetretenen bilateralen Vereinbarungen. Während dieser ersten zwei Jahre war die Nutzung dieser Gelegenheiten zahlenmässig beschränkt, geographisch gesehen zu begrenzt und qualitativ unzweckmässig.

Die Zahl der Handwerksunternehmen, meistens aus den Grenzprovinzen stammend, die vom Juni 2004 bis Juni 2006 im Tessin Gelegenheitsarbeiten ausgeführt haben, waren insgesamt 552 im ersten Halbjahr 2004, 1'321 im 2005 und 776 im ersten Halbjahr 2006. Dazu müssen auch die im gleichen Zeitraum im Tessin tätigen Angestellten von italienischen Firmen gezählt werden: 1'436 im zweiten Halbjahr 2004, 2'800 im 2005 und 1'821 im ersten Halbjahr 2006.

Diese Daten wirken dem Schein nach bedeutungsvoll. Wenn diese Angaben aber mit der tatsächlichen Dauer der ausgeführten Gelegenheitsarbeiten (durchschnittlich 35 Tage im Laufe des ganzen Jahres) und mit der Gesamtheit der wirtschaftlichen Aktivitäten des Tessins in Verhältnis gesetzt werden, ist die schwache Bedeutung der Daten offensichtlich. Im 2005 haben wir eine tatsächliche Beschäftigung in Arbeitstagen gemessen, die nur 0,43% des tessiner Arbeitsmarktes entspricht.

Diese Rechnung stützt sich auf die Anzahl der einzelnen Arbeitstage unserer Aussen-Handwerker und -Angestellten während des Jahres 2005: 52'840 einzelne Arbeitstage der Aussen-Handwerker und 112'000 -Angestellten, gegen 38'112'000 einzelne Arbeitstage der 158'800 Angestellten der tessiner Wirtschaft.

Die Präsenz der italienischen Handwerksunternehmen der Grenzprovinzen hat sich fast ausschliesslich auf das Tessin beschränkt, den am nächstgelegenen und einfach zu erreichenden Kanton (durchschnittliche Strecken von 30-40 Minuten). Aber das Tessin vertritt nur einen sehr kleinen Teil des schweizerischen Marktes, nämlich ca. 5%. Der grössere sich nördlich der Alpen befindliche Teil der Schweiz, wurde von den meisten Handwerksunternehmen nicht in Betracht gezogen. Für dieses Gebiet, das in 2 / 2,5 Stunden erreicht werden kann, gelten die gleichen Zugangsregeln wie für das Tessin. Das an Frankreich und Deutschland grenzende Gebiet des Kanton Basel erreicht man von Como aus in 3 Stunden. Einer breiteren Präsenz auf den nordschweizerischen Märkten stehen wahrscheinlich folgende Hindernisse im Wege: die Sprachbarriere, mangelnde Kenntnisse dieser Märkte und der Bedarf an grössere Aufträge von mindestens einer Woche, welche die zurückzulegende Strecke rechtfertigen.

Auch wenn keine statistischen Angaben vorhanden sind betreffend der Bereiche, in denen unsere Grenz-Handwerksunternehmen in der Schweiz tätig sind, haben wir den Eindruck, dass es sich um traditionelle Arbeiten handelt, die meistens mit dem privaten Baugewerbe oder mit Dienstleistungen (Anlagentechnik, Reinigung, usw.) verbunden sind. In Anbetracht des Reichtums der Produktionsbezirke im lombardischen Grenzgebiet sollte eine bedeutendere Präsenz durchaus erreicht werden können.

Die Gründe für die ungenügende Nutzung der von den bilateralen Vereinbarungen gebotenen Gelegenheiten sind hauptsächlich die folgenden: schlechte Kenntnis der Arbeitsmöglichkeiten in der Schweiz, schlechte Dienstleistung an die interessierten Betriebe und eine mangelnde strukturierte Promotionspolitik für die Kooperation zwischen den Handwerksunternehmen des lombardischen Grenzgebietes und der Gesamtheit der schweizerischen Wirtschaft.

 

Ziele und Dienstleistungen des Projektes

Um Handwerksunternehmen der lombardischen Grenzgebiete die Möglichkeit zu bieten, die Gelegenheiten der bilateralen Vereinbarungen vollständig auszunutzen, haben C.N.A. von Como und Varese zusammen mit Confartigianato Imprese Como das Projekt A.P.L.A.T. (Ampliamento Progetto Lavoro Artigiano Transfrontaliero) gefördert.

Die Hauptdienstleistungen dieses Projektes sind die folgenden:

l        INFORMATION über die zu befolgenden Regeln und Vorgänge, um in der Schweiz tätig zu sein

l        BEISTAND bei Schwierigkeiten (Zoll, schweizerische Inspektoren, usw.)

l        FÖRDERUNG der Kooperation mit tessiner Vereinen und Institutionen

l        WEB SITE kostenlos, zur Förderung der Sichtbarkeit der Handwerksunternehmen, zur Annäherungsförderung zum Markt und zu den tessiner Unternehmen, zur Information über die Arbeitsregeln der Schweiz.

Die Ziele des Projektes sind:

1.      Hauptziel des Projektes betrifft die Förderung einer umfangreichen Informations- und Kenntnisaktion bezüglich der Gelegenheit, für Handwerksunternehmen der lombardischen Grenzprovinzen, in der Schweiz tätig zu sein und mit schweizerischen Betrieben zusammen zu arbeiten, um so die Anzahl der in der Schweiz aktiven Handwerksunternehmen der lombardischen Grenzprovinzen, sowie die Zusammenarbeit mit schweizerischen Unternehmen, zu erhöhen;

2.      Ausweitung des Tätigkeitsgebietes in der Schweiz jenseits des Kanton Tessin. Ziel wäre es dabei, die wichtigsten wirtschaftlichen Gebiete nördlich der Alpen, wie Zürich, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Engadin und Graubünden zu erreichen;

3.      Verstärkung der Dienstleistungen für Handwerksunternehmen, die beabsichtigen in der Schweiz tätig zu sein. Es handelt sich insbesondere um folgendes:
- Betreuung von in der Schweiz tätigen Handwerksunternehmen der interessierten Provinzen, sodass ihnen Probleme, Sanktionen und andere Schwierigkeiten vermieden werden können (die meistens mit mangelnden Kenntnissen der Normen oder des schweizerischen Staatssystems verbunden sind).
- Genaue Festlegung, zumindest was die Hauptsektoren anbelangt, der Unterschiede zwischen den in Italien und in der Schweiz geltenden vertraglichen Rechtsvorschriften und der Gesamtbesoldung, damit den in der Schweiz vorübergehend  tätigen italienischen Aussenarbeitern die allfällige Differenz anerkannt werden kann. Dies in Beachtung der von den bilateralen Vereinbarungen vorgesehenen Gleichbehandlungs-Norm, die festlegt, dass diesen Arbeitern «dieselben Lebens- und Arbeitsbedingungen zu gewähren sind, wie für die Nationalbürger».

4.      Einleitung einer strukturellen Promotionspolitik der Kooperation zwischen italienischen und schweizerischen Unternehmen, mit dem Zweck, dass sich Unternehmen nördlich und südlich der Grenze nähern und ihre Kräfte vereinen können: Zuverlässigkeit und Qualität der helvetischen Unternehmen und Kreativität und Flexibilität der italienischen Handwerksunternehmen (Piemonte und Lombardia).
In diesem Sinne stellt das Projekt P.L.A.T. durch seine Verstärkung und Qualifizierung, ein wichtiges Mittel für alle Handwerksunternehmen dar, um in der Schweiz und in Italien bekannt zu werden, mögliche schweizerische Partner zu bestimmen und mit ihnen zusammenzuwirken.

5.      Miteinbeziehung ins Projekt von Handwerksunternehmen in Lecco und Sondrio, sowie nicht A.P.L.A.T.-projektfördernden Handwerksvereinen: Confartigianato in Varese, Sondrio und Lecco und CNA in Lecco.