Was
beutige P.L.A.T.
Seit
1. Juni 2004 haben die italienischen Handwerksunternehmen
das Recht, für eine Periode von maximal 90 Arbeitstagen
pro Jahr, in der Schweiz tätig zu sein, ohne dass sie dafür
eine Genehmigung benötigen. Das gleiche Recht haben auch
schweizerische Betriebe gegenüber Italien und anderen
EU-Ländern.
Die
im Juni 2004 in Kraft getretene 2. Phase der bilateralen
Vereinbarungen zwischen der EU und der CH bietet die
Gelegenheit, alle Möglichkeiten vollumfänglich
auszunutzen, um einen positiven Beitrag an den Aufschwung
und an die Entwicklung von Handwerksproduktion und
Dienstleistung der lombardischen Grenzprovinzen und der
Unternehmen im Kanton Tessin zu leisten.
Italien
ist der erste Export-Absatzmarkt des Kanton Tessin, wobei
ganze 2/3 des tessiner Import aus Italien stammen. Was
Italien ins Tessin exportiert, entspricht 1/4 seines
Gesamtexporthandels in der ganzen Schweiz. Eine weitere
bedeutungsvolle Angabe ist das Gewicht der Schweiz für
die gesamte Europäische Union: Dienstleistungen
eingeschlossen, stellt die Schweiz den 2. kommerziellen
Partner der UE dar, nach den USA und vor China.
Das
erhebliche Gewicht des Kanton Tessin und der Schweiz für
unsere Wirtschaft steht in krassem Gegensatz zur ungenügenden
Benutzung der in dieser Zeit eingetretenen bilateralen
Vereinbarungen. Während dieser ersten zwei Jahre war die
Nutzung dieser Gelegenheiten zahlenmässig beschränkt,
geographisch gesehen zu begrenzt und qualitativ unzweckmässig.
Die
Zahl der Handwerksunternehmen, meistens aus den
Grenzprovinzen stammend, die vom Juni 2004 bis Juni 2006
im Tessin Gelegenheitsarbeiten ausgeführt haben, waren
insgesamt 552 im ersten Halbjahr 2004, 1'321 im 2005 und
776 im ersten Halbjahr 2006. Dazu müssen auch die im
gleichen Zeitraum im Tessin tätigen Angestellten von
italienischen Firmen gezählt werden: 1'436 im zweiten
Halbjahr 2004, 2'800 im 2005 und 1'821 im ersten Halbjahr
2006.
Diese
Daten wirken dem Schein nach bedeutungsvoll. Wenn diese
Angaben aber mit der tatsächlichen Dauer der ausgeführten
Gelegenheitsarbeiten (durchschnittlich 35 Tage im Laufe
des ganzen Jahres) und mit der Gesamtheit der
wirtschaftlichen Aktivitäten des Tessins in Verhältnis
gesetzt werden, ist die schwache Bedeutung der Daten
offensichtlich. Im 2005 haben wir eine tatsächliche Beschäftigung
in Arbeitstagen gemessen, die nur 0,43% des tessiner
Arbeitsmarktes entspricht.
Diese
Rechnung stützt sich auf die Anzahl der einzelnen
Arbeitstage unserer Aussen-Handwerker und -Angestellten während
des Jahres 2005: 52'840 einzelne Arbeitstage der
Aussen-Handwerker und 112'000 -Angestellten, gegen
38'112'000 einzelne Arbeitstage der 158'800 Angestellten
der tessiner Wirtschaft.
Die
Präsenz der italienischen Handwerksunternehmen der
Grenzprovinzen hat sich fast ausschliesslich auf das
Tessin beschränkt, den am nächstgelegenen und einfach zu
erreichenden Kanton (durchschnittliche Strecken von 30-40
Minuten). Aber das Tessin vertritt nur einen sehr kleinen
Teil des schweizerischen Marktes, nämlich ca. 5%. Der grössere
sich nördlich der Alpen befindliche Teil der Schweiz,
wurde von den meisten Handwerksunternehmen nicht in
Betracht gezogen. Für dieses Gebiet, das in 2 / 2,5
Stunden erreicht werden kann, gelten die gleichen
Zugangsregeln wie für das Tessin. Das an Frankreich und
Deutschland grenzende Gebiet des Kanton Basel erreicht man
von Como aus in 3 Stunden. Einer breiteren Präsenz auf
den nordschweizerischen Märkten stehen wahrscheinlich
folgende Hindernisse im Wege: die Sprachbarriere,
mangelnde Kenntnisse dieser Märkte und der Bedarf an grössere
Aufträge von mindestens einer Woche, welche die zurückzulegende
Strecke rechtfertigen.
Auch
wenn keine statistischen Angaben vorhanden sind betreffend
der Bereiche, in denen unsere Grenz-Handwerksunternehmen
in der Schweiz tätig sind, haben wir den Eindruck, dass
es sich um traditionelle Arbeiten handelt, die meistens
mit dem privaten Baugewerbe oder mit Dienstleistungen (Anlagentechnik,
Reinigung, usw.) verbunden sind. In Anbetracht des
Reichtums der Produktionsbezirke im lombardischen
Grenzgebiet sollte eine bedeutendere Präsenz durchaus
erreicht werden können.
Die
Gründe für die ungenügende Nutzung der von den
bilateralen Vereinbarungen gebotenen Gelegenheiten sind
hauptsächlich die folgenden: schlechte Kenntnis der
Arbeitsmöglichkeiten in der Schweiz, schlechte
Dienstleistung an die interessierten Betriebe und eine
mangelnde strukturierte Promotionspolitik für die
Kooperation zwischen den Handwerksunternehmen des
lombardischen Grenzgebietes und der Gesamtheit der
schweizerischen Wirtschaft.
| Ziele
und Dienstleistungen des Projektes |
Um
Handwerksunternehmen der lombardischen Grenzgebiete die Möglichkeit
zu bieten, die Gelegenheiten der bilateralen
Vereinbarungen vollständig auszunutzen, haben C.N.A. von
Como und Varese zusammen mit Confartigianato Imprese Como
das Projekt A.P.L.A.T. (Ampliamento Progetto Lavoro
Artigiano Transfrontaliero) gefördert.
Die
Hauptdienstleistungen dieses Projektes sind die folgenden:
l
INFORMATION
über die zu befolgenden Regeln und Vorgänge, um in der
Schweiz tätig zu sein
l
BEISTAND
bei Schwierigkeiten (Zoll, schweizerische Inspektoren, usw.)
l
FÖRDERUNG
der Kooperation mit tessiner Vereinen und Institutionen
l
WEB
SITE kostenlos, zur Förderung der Sichtbarkeit der
Handwerksunternehmen, zur Annäherungsförderung zum Markt
und zu den tessiner Unternehmen, zur Information über die
Arbeitsregeln der Schweiz.
Die
Ziele des Projektes sind:
1.
Hauptziel des Projektes betrifft die Förderung
einer umfangreichen Informations- und Kenntnisaktion bezüglich
der Gelegenheit, für Handwerksunternehmen der
lombardischen Grenzprovinzen, in der Schweiz tätig zu
sein und mit schweizerischen Betrieben zusammen zu
arbeiten, um so die Anzahl der in der Schweiz aktiven
Handwerksunternehmen der lombardischen Grenzprovinzen,
sowie die Zusammenarbeit mit schweizerischen Unternehmen,
zu erhöhen;
2.
Ausweitung des Tätigkeitsgebietes in der Schweiz
jenseits des Kanton Tessin. Ziel wäre es dabei, die
wichtigsten wirtschaftlichen Gebiete nördlich der Alpen,
wie Zürich, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Engadin und
Graubünden zu erreichen;
3.
Verstärkung der Dienstleistungen für
Handwerksunternehmen, die beabsichtigen in der Schweiz tätig
zu sein. Es handelt sich insbesondere um folgendes:
- Betreuung von in der Schweiz tätigen
Handwerksunternehmen der interessierten Provinzen, sodass
ihnen Probleme, Sanktionen und andere Schwierigkeiten
vermieden werden können (die meistens mit mangelnden
Kenntnissen der Normen oder des schweizerischen
Staatssystems verbunden sind).
- Genaue Festlegung, zumindest was die Hauptsektoren
anbelangt, der Unterschiede zwischen den in Italien und in
der Schweiz geltenden vertraglichen Rechtsvorschriften und
der Gesamtbesoldung, damit den in der Schweiz vorübergehend
tätigen italienischen Aussenarbeitern
die allfällige Differenz anerkannt werden kann. Dies in
Beachtung der von den bilateralen Vereinbarungen
vorgesehenen Gleichbehandlungs-Norm, die festlegt, dass
diesen Arbeitern «dieselben Lebens- und
Arbeitsbedingungen zu gewähren sind, wie für die
Nationalbürger».
4.
Einleitung einer strukturellen Promotionspolitik
der Kooperation zwischen italienischen und schweizerischen
Unternehmen, mit dem Zweck, dass sich Unternehmen nördlich
und südlich der Grenze nähern und ihre Kräfte vereinen
können: Zuverlässigkeit und Qualität der helvetischen
Unternehmen und Kreativität und Flexibilität der
italienischen Handwerksunternehmen (Piemonte und
Lombardia).
In diesem Sinne stellt das Projekt P.L.A.T. durch seine
Verstärkung und Qualifizierung, ein wichtiges Mittel für
alle Handwerksunternehmen dar, um in der Schweiz und in
Italien bekannt zu werden, mögliche schweizerische
Partner zu bestimmen und mit ihnen zusammenzuwirken.
5.
Miteinbeziehung ins Projekt von
Handwerksunternehmen in Lecco und Sondrio, sowie nicht
A.P.L.A.T.-projektfördernden Handwerksvereinen:
Confartigianato in Varese, Sondrio und Lecco und CNA in
Lecco. |